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Stadtansicht Mittweida

Kreistag Mittelsachsen

In diesem Bereich informieren wir Sie über die Arbeit des Kreistages.

Kreistag 28. Juli 2010 (Sonderkreistag)

Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende

ARGE Mittweida

Hauptthema und Grund für die Sondersitzung des Kreistages am 28. Juli war die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende im Landkreis Mittelsachsen.

Zur Wahl stehen zum einen das in der Mittweidaer und Freiberger Region praktizierte Modell einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE), bei der die Betreuung der Langzeitarbeitslosen gemeinsam durch die Bundesagentur für Arbeit und den kommunalen Träger erfolgt und zum anderen die Option (Amt für Arbeit und Beschäftigung Döbeln). Bei diesem Modell werden die Aufgaben ausschließlich durch den zugelassenen kommunalen Träger wahrgenommen. Hier können die größeren Gestaltungsspielräume für den kommunalen Träger von Vorteil sein. Die ARGE bietet hingegen mehr finanzielle Sicherheit.

Eigens für die Erarbeitung einer Empfehlung, wie die Grundsicherung für Arbeitssuchende zukünftig organisiert werden soll, wurde die Bildung eines zeitweiligen beratenden Ausschusses beschlossen. Dieser besteht aus dem Landrat als Vorsitzenden sowie zehn Kreisräten und wird sich in den kommenden Wochen mit den Vorteilen, Nachteilen und Risiken beider Organisationsformen befassen.

Welches Modell letztendlich favorisiert wird, entscheidet der Kreistag in seiner Sitzung im Dezember dieses Jahres.

 

Kreistag am 2. Juni 2010

Haushaltsentwicklungskonzept

In der vergangenen Kreistagssitzung wurde den gewählten Vertretern und der Öffentlichkeit das Haushaltsentwicklungskonzept vorgestellt. Nötig wird dies, da in den kommenden Jahren die Einnahmen des Kreises wie Schlüsselzuweisungen stark sinken, dem gegenüber stehen steigende Ausgaben für Sozialleistungen, die Pflichtaufgaben des Landkreises sind. Der Landkreis kann nur bei den freiwilligen Aufgaben sparen. In einer Arbeitsgruppe, die aus Vertretern der Kreistagsfraktionen und der Verwaltung bestand, wurde das Konzept erarbeitet. Es bildet eine wichtige Grundlage für die Planung des Haushaltes im kommenden Jahr.

Geschäftsbereichsleiter und Abteilungsleiter bestellt

Im Rahmen der Neustrukturierung der Landkreisverwaltung sind die Aufgaben von zwei Abteilungen in andere Abteilungen übergegangen, teilweise wurden diese erweitert. Außerdem wurde ein neuer Geschäftsbereich gebildet. Aus diesem Grund hat der Kreistag in seiner vergangenen Sitzung am 2. Juni Jörg Höllmüller als Geschäftsbereichsleiter sowie Thomas Kranz als Abteilungsleiter ÖPNV, Verkehrswirtschaft und Schulen und Petra Wein als Abteilungsleiterin Kreisentwicklung und Bauen  bestellt.

Behindertenbeirat gewählt

Behindertenbeirat

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 2. Juni erstmals einen Behindertenbeirat gewählt. Grundlage dafür ist die Hauptsatzung des Landkreises Mittelsachsen, die die Bildung eines Behindertenbeirates vorsieht. Der Beirat setzt sich zusammen aus

Der Behindertenbeirat arbeitet eng mit der Kreisverwaltung, mit den in der Behindertenarbeit tätigen Vereinen, Verbänden und Organisationen zusammen.

Künftige Einordnung des Landkreises in ein ÖPNV-Tarifgebiet

VMS

Seit der Kreisreform ist das Gebiet des Landkreises Mittelsachsen in zwei Verkehrsverbünden verankert – in dem Mitteldeutschen Verkehrsverbund (MDV) und dem Verkehrsverbund Mittelsachsen (VMS). Der MDV erstreckt sich über Teile der Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen und schließt den Altkreis Döbeln mit ein. Das VMS-Gebiet umfasst den Erzgebirgskreis, den Landkreis Zwickau, die Stadt Chemnitz, die Stadt Zwickau und die ehemaligen Landkreise Mittweida und Freiberg. Dadurch gelten im Landkreis Mittelsachsen auch zwei verschiedene Tarife: der MDV- und der VMS-Tarif.

mdv

Im März 2009 wurde durch die Kreisverwaltung und die beiden Verkehrsverbünde eine Arbeitsgruppe gebildet, die aufgrund eines Beschlusses des Verwaltungs- und Finanzausschusses untersuchen sollte, welche Chancen und Risiken bei einer Zuordnung des Landkreises Mittelsachsen zu einem Tarifgebiet bestehen würden. Es folgte eine umfassende Analyse und Bewertung der aktuellen Verkehrsbedingungen und Verkehrsströme sowie der Tarifstruktur- und Tarifzonenvergleiche.

Im Ergebnis dessen beschloss der Kreistag in seiner Sitzung am 2. Juni zum Ende dieses Jahres den Austritt aus dem Mitteldeutschen Verkehrsverbund. Ab 1. August 2011 werden alle Verkehrsunternehmen im straßen- und schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehr in der Region Mittelsachsen den einheitlichen Tarif des Verkehrsverbundes Mittelsachsen anwenden. Das hat Vorteile: Nur noch ein Fahrschein muss gelöst werden, ein einheitlicher Tarif gilt sowie ein Fahrplan. Für Fahrgäste aus dem ehemaligen Landkreis Döbeln, die aus und in das MDV-Gebiet fahren, beispielsweise nach Leipzig und zurück, sollen keine wesentlichen Nachteile entstehen. Hier gilt beim Kauf der Fahrkarten, auch nach dem 1. August 2011, weiter der MDV-Tarif – ein sogenannter Überlappungstarif.

 

Kreistag 17. März 2010

Ekkehard Hübler wurde für sein ehrenamtliches Wirken geehrt

Landrat Volker Uhlig ehrt Ekkehard Hübler

Foto: Andrea Funke

Der Flöhaer Kirchenmusikdirektor Ekkehard Hübler wurde in der Kreistagssitzung am 17. März für sein mehr als 20-jähriges ehrenamtliches Wirken geehrt. Im Namen der Sächsischen Staatsministerin für Soziales und Verbraucherschutz, Christine Clauß, und des Präsidenten des Sächsischen Landtages, Dr. Matthias Rößler, überreichte Landrat Volker Uhlig eine Ehrenurkunde als Dank und Anerkennung für seine langjährigen und uneigennützigen Dienste für den Nächsten und die Gemeinschaft.

So war Hübler von 1989 bis 2002 in der Kirchgemeinde Sayda als Kantor und Katechet tätig, 13 Jahre lang war er Mitglied im Beirat für Jugend, Bildung und Kultur der Stadt Sayda und  von 1998 bis 2004 war er Vorsitzender des Fördervereins für Restaurierung der Kirche und Orgel der Stadt Sayda e. V. Seit Juli 2002 ist er im Kirchenbezirk Flöha als Kirchenmusikdirektor tätig.

In der Stadt Flöha werden von Ekkehard Hübler seit 2002 jährlich Konzerte und kleinere Musiken organisiert. Unter anderem arbeitet Hübler seit 2002 im Ehrenamt im Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsen in der Sparte Kirchenmusik mit und ist seit 2008 Mitglied des Beirates. Zudem ist er Mitglied des Werkrates des Kirchenchorwerkes der evangelisch-lutherischen Landeskirche Sachsen. Ein Höhepunkt seiner Arbeit war die Mitorganisation und Ausgestaltung des Landeschortreffens im Jahr 2007 in Chemnitz mit 5 000 Teilnehmern und das Landeskinderchortreffen.

Änderung des Geschäftskreises des ersten Beigeordneten

Organigramm

Lt. Sächsischer Landkreisordnung ist für die Änderung der Geschäftskreise von Beigeordneten das Einvernehmen des Kreistages erforderlich. Für die Erweiterung des Geschäftskreises des ersten Beigeordneten Dr. Manfred Graetz wurde in der Sitzung des Kreistages am 17. März das Einvernehmen hergestellt. Der Geschäftskreis umfasst nun die Abteilungen Kreisentwicklung und Bauen, Straßen und Umwelt sowie Forst und Landwirtschaft. Der Geschäftskreis des zweiten Beigeordneten bleibt unverändert bestehen. Er beinhaltet weiterhin die Abteilungen Soziales, Jungend und Familie, Gesundheitsamt, Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt sowie die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II.

Das Organigramm des Landkreises Mittelsachsen finden Sie hier.

Neufassung der Hauptsatzung des Landkreises Mittelsachsen

In seiner Sitzung am 20. August 2008 hatte der Kreistag des Landkreises die Hauptsatzung beschlossen. Der Beschluss bestimmte auch, nach einem Jahr zu überprüfen, ob Überarbeitungen oder Abänderungen der Hauptsatzung erforderlich sind.

Diese Überprüfung erfolgte. Aufgrund dessen wurde die Neufassung der Hauptsatzung für den Landkreis Mittelsachsen beschlossen, deren wesentlichste Änderung die Bildung eines Behindertenbeirates für den Landkreis Mittelsachsen ist.

Gelber Sack oder Gelbe Tonne?

EKM Entsorgungsdienste Kreis Mittelsachsen GmbH

In den Entsorgungsgebieten des Landkreises Mittelsachsen werden derzeit die Verpackungsabfälle mittels „Gelbe Säcke“ in der Region Döbeln und mittels „Gelbe Tonne“ in der Region Mittweida gesammelt. Die Region Freiberg verfügt über beide Arten der Sammelbehältnisse.

Ende 2010 laufen die Entsorgungsverträge mit der Duales System Deutschland GmbH (DSD GmbH) und den beauftragten Entsorgungsunternehmen aus. Zum gleichen Zeitpunkt laufen auch die Abstimmungsvereinbarungen und Systembeschreibungen zwischen der DSD GmbH und den ehemaligen Landkreisen Döbeln, Freiberg und Mittweida aus. Ab 2011 wird der Landkreis nicht mehr in die drei Entsorgungsgebiete eingeteilt, deshalb wird es auch nur noch eine Vereinbarung mit dem Landkreis Mittelsachsen und der DSD GmbH geben.

Um dem Wunsch nach Vereinheitlichung der DSD GmbH nachzukommen, befasste sich der Kreistag Mittelsachsen in seiner Sitzung am 17. März mit diesem Thema und beschloss, dass ab 2011 die Grundstücke in den Entsorgungsgebieten Döbeln und Freiberg mit der „Gelben Tonne“ ausgestattet werden. Dem Landkreis und den Bürgern entstehen dabei keine Kosten.

Desweiteren entspricht der Kreistagsbeschluss dem Wunsch einzelner Kommunen in der Region Döbeln: Diese behalten bis mindestens Ende 2013 den „Gelben Sack.“ Voraussetzung dafür ist, dass die jeweilige Kommune ein zusammenhängendes Entsorgungsgebiet darstellt.


 

Kreistag 9. Dezember 2009

Kreishaushalt für das kommende Jahr beschlossen

Kreishaushalt

Der Landkreis Mittelsachsen hat einen beschlossenen Haushalt für das kommende Jahr. In der vergangenen Sitzung stimmte der Kreistag in der zweiten Lesung dem Entwurf zu. Der Haushalt hat ein Gesamtvolumen von 394,8 Millionen Euro, davon sind 53,6 Millionen Euro in den Vermögenshaushalt eingestellt und damit für Investitionen vorgesehen. Der Großteil von 341,2 Millionen Euro ist Bestandteil des Verwaltungshaushaltes.

„Der gesamte Haushalt ist auf Kante genäht und hat keine Reserven“, erklärte die Leiterin der Abteilung Finanzen Uta Müller bei der Vorstellung des Entwurfes im Hinblick auf die erheblichen Einsparungen innerhalb der einzelnen Bereiche in der Verwaltung. „Der Haushalt sei ausgeglichen und keine Neuverschuldungen vorgesehen“, so Müller. Landrat Volker Uhlig unterstrich nach der Beschlussfassung: "Ich danke allen Abteilungen und Referaten für die teilweise erheblichen Budgeteinsparungen, ohne die dieser ausgeglichene Haushalt nicht möglich gewesen wäre." Der ausgeglichene Haushalt wurde des Weiteren durch die Erhöhung der Kreisumlage von 25 Prozent auf 26,95 Prozent und dem Aussetzen der Tilgung von Krediten in Höhe von drei Millionen Euro erreicht. Der Haushaltsausgleich konnte durch restriktive Kürzungen, Aussetzung von Kredittilgungen und der Erhöhung der Kreisumlage erreicht werden.

Die soziale Daseinsvorsorge für Familien, Kinder und Jugendliche, aber auch behinderte und betagte Menschen und nicht zuletzt Menschen, die keine Arbeit haben und Leistungen im Rahmen von Hartz IV bekommen, ist der mit Abstand größte Bereich im Kreishaushalt. Für den sozialen Bereich sind insgesamt 202,2 Millionen Euro veranschlagt. Im Bereich der Investitionen sind für 30 Straßenbaumaßnahmen rund 16,7 Millionen Euro veranschlagt. Ein weiterer Schwerpunkt im Vermögenshaushalt ist die Fortführung der Sanierung des Gymnasiums Rochlitz und die Sanierung von Altablagerungen. Für Investitionszuweisungen an Gemeinden des Landkreises zur Beschaffung von Fahrzeugen im Feuerwehrbereich sind Mittel in Höhe von 100.000 Euro in den Plan eingestellt. Außerdem sind für den Erwerb von vier Drehleiterfahrzeugen für die Städte Brand-Erbisdorf, Roßwein, Oederan und Mittweida im Rahmen des Konjunkturpaketes II Ausgaben im Bereich Brandschutz in Höhe von 2,5 Millionen Euro veranschlagt.

Trotz des engen Haushaltsbudget sind Landrat Volker Uhlig der Erhalt von freiwilligen Aufgaben im Bereich der Sportförderung und der Kultur sehr wichtig. Unter anderem erhält das Mittelsächsische Theater einen Zuschuss in Höhe von 747.000 Euro. „Die kommenden Jahre werden vom finanziellen Aspekt her sehr schwierig, denn die Schlüsselzuweisungen des Freistaates sinken und somit die Einnahmen des Kreises. Gemeinsam mit dem Kreisräten müssen wir entscheiden, was wir uns dann noch leisten können. Die Verwaltung wird im kommenden Jahr entsprechende Konzepte zur Effektivierung ihrer Arbeit vorlegen und auch ein Haushaltsentwicklungskonzept“, so der Verwaltungschef.

Rettungsleitstelle wird zusammengelegt

Rettungsleitstelle

Die Aufgaben der Rettungsleitstellen Freiberg und Mittweida werden im kommenden Jahr in Freiberg zusammengeführt. Grund für diese Entscheidung ist das Ausscheiden von vier Mitarbeitern, deren Stellen nicht neu besetzt werden können, da entsprechendes Fachpersonal intern und extern in erforderlichem Umfang fehlt.

Steffen Kräher, Leiter des Referates Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz, begründet die Standortentscheidung Freiberg mit der modernen Ausstattung: „Erst im vergangenen Jahr ist die Leitstelle mit neuer Technik ausgestattet worden und für die Übernahme der Aufgaben des Bereiches Mittweida erweiterbar. Durch die Zusammenlegung spart der Kreis in den nächsten beiden Jahren rund 180.000 Euro ein, damit amortisiert sich die erforderliche Investition. Selbst nach Inbetriebnahme einer zukünftigen Regionalleitstelle in Chemnitz für Feuerwehr und Rettungsdienst wird die Ausrüstung der Freiberger Leitstelle weiterhin im Katastrophenfall genutzt.“ Die Region Döbeln wird weiterhin durch die Leitstelle des Rettungszweckverbandes in Grimma bedient. In voraussichtlich zwei Jahren soll die Großleitstelle in Chemnitz, welche dann für die Stadt Chemnitz, den Erzgebirgskreis und den Landkreis Mittelsachsen zuständig ist, fertig sein.

Taxiordnung beschlossen

Der Kreistag hat ein weiteres Zeichen zum Zusammenwachsen der Kreise gesetzt. Am 9. Dezember beschloss dieser eine einheitliche Taxitarifverordnung. Ab 1. Februar 2010 gelten somit in ganz Mittelsachsen einheitliche Tarife. Bisher galten die Regelungen der drei Altkreise, welche vor Jahren das letzte Mal geändert wurden. „Ziel der Tarifgestaltung liegt darin, diese Preisvorgaben so zu gestalten, dass die Interessen der Einwohner nach bezahlbaren Beförderungsleistungen einerseits und die Interessen der Taxiunternehmen nach der wirtschaftlichen Durchführung der Aufgabe beachtet werden“, erklärt Thomas Kranz, Leiter der zuständigen Abteilung Straßenverkehr. „Die Preise waren in allen Alt-Kreisen auf einem ähnlichen Niveau und somit fällt die Erhöhung moderat aus.“ Bei der Erarbeitung der neuen Satzung wurden neben den Nachbarlandkreisen auch die IHK, das Eichamt Dresden und der Landesverband der Taxiunternehmer mit einbezogen. Insgesamt gibt es derzeit im Landkreis 170 Taxis in 86 Taxibetrieben.

Die Taxitarifordnung sowie die Taxitarifverordnung finden Sie in der Rubrik Kreisrecht/Verordnungen.

Arbeit der Stabsstelle wird fortgesetzt

Manfred Lindemann

Die Arbeit der Stabsstelle Extremismusbekämpfung wird weiter fortgesetzt. In seiner Sitzung am 9. Dezember stimmte hierfür der Kreistag mit deutlicher Mehrheit. Ende 2007 wurde die Stelle im damaligen Landratsamt Mittweida geschaffen und in Mittelsachsen fortgeführt. Sie verfolgt unter anderem das Ziel, regionale Aktivitäten gegen Extremismus zu koordinieren, einen detaillierten Informationsaustausch mit verwertbaren Ergebnissen zu führen und daraus konkrete repressive und präventive Maßnahmen zu diskutieren, zu entwickeln und zur Umsetzung zu beschließen.

„Wichtig dabei ist, eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Behörden, wie Polizei und Staatsschutz zu pflegen sowie Ansprechpartner für die Kommunen des Landkreises zum Thema Extremismus zu sein. Bereits jetzt ist die Zusammenarbeit mit den Oberbürgermeistern und Bürgermeistern im Landkreis eng und damit auch ein Zeichen nach außen, beim Kampf gegen Extremismus geschlossen aufzutreten“, so Manfred Lindemann von der Stabsstelle Extremismusbekämpfung. Dies schließt nicht zuletzt auch die Beantwortung von offenen Fragen aus diesem Metier sowie die Organisation und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen ein.

Eine weitere Aufgabe der Stabsstelle ist die Koordination des Lokalen Aktionsplanes zur Entwicklung integrierter lokaler Strategien für Vielfalt, Toleranz und Demokratie gegen Extremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus - kurz LAP. Das bedeutet, man arbeitet mit Trägern von Projekten, welche Demokratie fördern, zusammen und unterstützt diese bei der Durchführung ihrer Aktivitäten. Ein mittelfristiges Ziel dabei ist, dass sich die Projektträger vernetzen und ihre Projekte gemeinsam weiterentwickeln beziehungsweise gemeinsam Projekte durchführen. Über eine finanzielle Unterstützung der jeweiligen Projekte entscheidet der Lokale Begleitausschuss. Er besteht aus Vertretern des Landratsamtes, des Kreistages, der Wirtschaft und Vereinen und Verbänden, wie dem Kreisjugendring.

 

Kreistag 7. Oktober 2009

Wichtige Entscheidungen für Effektivierung des ÖPNV getroffen

Regiobus

Der Kreistag hat am 7. Oktober wichtige Entscheidung zur zukünftigen Gestaltung des Öffentlichen Personennahverkehrs getroffen. So werden die drei Verkehrsgesellschaften des Landkreises - die Regiobus GmbH Mittweida, die Verkehrsbetriebe Kreis Freiberg GmbH und die Verkehrsgesellschaft Döbeln mbH in einem Unternehmensverbund unter Führung der REGIOBUS Mittelsachsen GmbH zusammengeführt. Der Landkreis wird damit nicht mehr an drei Gesellschaften sondern an einer beteiligt und kann so effektiver die Aufgaben im straßengebundenen ÖPNV umsetzen. Ihren Sitz hat die künftige Regiobus Mittelsachsen GmbH in Mittweida. Die Verkehrsbetriebe Freiberg GmbH und Verkehrsgesellschaft Döbeln mbH sind jeweils 100-prozentige Töchter der Unternehmen. „Ein Personalabbau ist damit nicht verbunden“, unterstreicht der Leiter der Abteilung Schulen, ÖPNV und Schülerbeförderung, Jörg Höllmüller. „Wir können die gesamten Potentiale, die in den einzelnen Unternehmen vorhanden sind, bündeln und effektivieren und damit aus einem Guss als mittelsächsisches Unternehmen kunden- und marktorientiert auftreten“, so Höllmüller. „Die Fahrgäste werden von der Umsetzung nichts merken, natürlich mit Ausnahme des neuen Auftretens unter einem einheitlichen Logo“.  In dem neugegründeten Unternehmen arbeiten insgesamt 380 Mitarbeiter. 220 Busse sind im Bestand. Jährlich werden 10,4 Millionen Fahrgäste befördert.

Außerdem beschloss der Kreistag den Austritt aus dem Zweckverband Nahverkehrraums Leipzig. Seine Aufgaben, die Bestellung der Zugverbindungen im Raum Döbeln, soll zukünftig der Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen übernehmen. Im Altlandkreis Döbeln gibt es zwei Zugverbindungen, die über die Zweckverbände bestellt worden sind: die Linie RB 45 von Chemnitz über Mittweida nach Riesa und die Linie RB 110 von Leipzig über Döbeln nach Nossen. Jörg Höllmüller begründet den Austritt damit, dass aus planerisch gestalterischem Aspekt in einem Landkreis diese Aufgabe auch in einer Hand, d.h. einem Zweckverband liegen soll. „Es bleibt für die Fahrgäste alles bei den jetzigen Zugfahrzeiten, auch künftig“, erklärt der Abteilungsleiter. Der Austritt hat keine Auswirkungen auf die Tarifgestaltung im Altkreis Döbeln. Dort gilt der Tarif des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes, im übrigen Kreisgebiet der des Verkehrsverbundes Mittelsachsen.
Dieser Beschluss des Kreistages gilt vorbehaltlich der Zustimmung durch die Verbandsversammlungen der Zweckverbände und der Landesdirektion Leipzig.

Umsetzung Konjunkturpaket II im Landkreis Mittelsachsen

Das Konjunkturpaket II des Bundes greift in Mittelsachsen. Dem Landkreis stehen insgesamt etwa 40,9 Millionen Euro zur Verfügung, davon sind im Bereich Bildung 26,6 Millionen und im Bereich Infrastruktur 14,3 Millionen Euro vorgesehen. Die Städte und Gemeinden haben ein Gesamtbudget von 30,1 Millionen Euro. Ein Großteil der Gelder fließt in den Bildungsbereich (16,5 Millionen Euro), in den Bereich der Kinderbetreuung (10,1 Millionen Euro), Bereich Straßen (3,3 Millionen Euro), Feuerwehrwesen (2,8 Millionen Euro) und in Sportstätten (fast 3 Millionen Euro).

Von 14 beantragten Maßnahmen zur lärmtechnischen Sanierung von Kreisstraßen, sind sieben bewilligt worden. Dazu gehören die K 7515 in Zschaitz, die K 8255 in Penig und die K 8293 in Geringswalde. Mit den daraus folgenden freien Mitteln in Höhe von 2,2 Millionen Euro wurden 742.000 Euro an die Städte und Gemeinden verteilt. Der Rest ist für Maßnahmen des Landratsamtes vorgesehen, zum Beispiel Anschaffung Feuerwehrtechnik und die energetische Sanierung des Hörsaals am Standort Mittweida, inkl. Vorbereitung zur Nutzung als Archiv.

Unter anderem wird die Musikschule Döbeln für 307.000 Euro, die Musikschule Freiberg für 219.000 Euro, die Wohnunterkunft am Schachtweg in Freiberg für 440.000 Euro und das Berufliche Schulzentrum Döbeln für 312.000 Euro energetisch saniert. Im Bereich Feuerwehrwesen und Katastrophenschutz werden beispielsweise Drehleiterfahrzeuge für eine Million Euro und Technik für die Bergung von Verletzen im Wert von 400.000 Euro angeschafft. Von 61 Vorhaben des Landkreises Mittelsachsen befinden sich 37 in der laufenden Umsetzung. Bei den Investitionen im Bereich der Ausstattung kommt es zu Verzögerungen durch Lieferengpässe. Mit den Städten und Gemeinden zusammen sind 329 Vorhaben geplant, davon sind etwa 16 Prozent abgeschlossen, 28,9 Prozent befinden sich im in der Ausführung und 20,1 Prozent in der Vorbereitungsphase. 115 Vorhaben werden planmäßig im kommenden Jahr umgesetzt.

Zusammenführung der Verwaltungsaufgaben im Bereich Abfallwirtschaft

Wertstoffhof der EKF GmbH

Foto: EKF

In seiner vergangenen Sitzung hat der Kreistag die Zusammenführung der mit der Abfallwirtschaft verbundenen Verwaltungsaufgaben in die künftige Entsorgungsdienste Kreis Freiberg GmbH zum 1. Januar 2010 beschlossen. Damit ist auch eine Namensänderung der Gesellschaft in Entsorgungsdienste Kreis Mittelsachsen GmbH verbunden. Bereits im Juni wurde die Verwaltung vom Kreistag beauftragt die Abfallwirtschaftverwaltung in einer zentralen Organisationsform zusammenzuführen. Derzeit werden diese Aufgaben für die Regionen Mittweida und Döbeln direkt vom Landratsamt erfüllt, in der Region Freiberg seit dem Jahr 2000 von der Entsorgungsdienste Kreis Freiberg GmbH (EKF), einer hundertprozentigen Tochter des Landkreises. Mit dem jetzigen Beschluss des Kreistages wurden die Vor- und Nachteile der möglichen Organisationsformen für die Aufgabenerfüllung abgewogen und die Entscheidung für die bestehende Eigengesellschaft (EKF) getroffen.

Haushaltsentwurf für das kommende Jahr vorgestellt

Die Leiterin der Abteilung Finanzen Uta Müller stellte in der vergangenen Kreistagssitzung den Haushaltsplanentwurf für das kommende Jahr vor. 2010 sind Ausgaben in Höhe von rund 404 Millionen Euro geplant. Damit gibt es ein Defizit des kommenden Haushaltes in Höhe von etwa 6,7 Millionen Euro. Der Großteil der Ausgaben des Landkreises Mittelsachsen liegt im sozialen Bereich. In Folge der Wirtschafts- und Finanzkrise rechnet die Abteilungsleiterin mit sinkenden Einnahmen. So werden entgegen den bisherigen Prognosen aus den Schlüsselzuweisungen des Freistaates für den Landkreis Mittelsachsen Mindereinnahmen von voraussichtlich 4,4 Millionen Euro erwartet. Um diese Kosten und Einnahmeausfälle abzudecken schlägt die Landkreisverwaltung die Erhöhung der Kreisumlage von 25 auf 27,15 Prozent vor. Mit dieser Umlage beteiligen sich die Städte und Gemeinden des Landkreises an der Erfüllung der Aufgaben. Die größten Ausgaben tätigt der Landkreis im sozialen Bereich. Hierfür sind 2010 Ausgaben in Höhe von 206,9 Millionen Euro veranschlagt. Gegenüber 2009 ist dies eine Steigerung von 8,4 Millionen Euro. 

Der vorgestellte Entwurf ist eine Diskussionsgrundlage und soll im Kreistag im Dezember beschlossen werden. Weitere Korrekturen werden außerdem am Haushalt vorgenommen. Eigentlich lag das Defizit zunächst bei 3,5 Millionen, da sich die Schlüsselzuweisungen um weitere 2 Millionen senken werden, ist das Defizit größer geworden. Seit gestern ist bekannt, dass der Bund seinen Anteil an den Kosten für Unterkunft und Heizung senken möchte. Dies hätte ein weiteres Defizit in Höhe von rund 1,2 Millionen Euro zur Folge. „Ich gehe davon aus, dass die erforderlichen Beratungen und Diskussionen zum Haushalt auf einer sachlichen und konstruktiven Basis erfolgen. Nur so wird es uns gemeinsam gelingen, im Kreistag im Dezember einen ausgeglichenen Haushalt zu beschließen“, so Müller. In der Landkreisverwaltung werden weitere Sparpotenziale gesucht und diskutiert.

 

 

Kreistag 10. Juni 2009

Mittelsächsischer Kreistag beschließt Wappen

Wappen des Landkreises Mittelsachsen

Der Mittelsächsische Kreistag hat in seiner gestrigen Sitzung ein Wappen und die dazugehörige Flagge für den Landkreis Mittelsachsen beschlossen. Die Heraldische Gesellschaft „Schwarzer Löwe“ Leipzig hat es entworfen.

Zur Beschreibung des vierteiligen Wappens: Das Bergeisen steht für den Kreis Freiberg. Der Löwe für die Markgrafschaft Meißen, der alle drei Kreise als Bergbauregion angehörten. Die 3 Wellenbalken entstammen dem alten Kreiswappen von Mittweida und die drei Wecken sind dem Wappen der Burggrafschaft Leisnig entlehnt, welche sich auf dem Gebiet des Kreises Döbeln innerhalb der Markgrafschaft Meißen befand.

Mit der Kreisgebiets- und Funktionalreform haben auch die Wappen der drei ehemaligen Landkreise Döbeln, Freiberg und Mittweida ihre Bedeutung verloren. Aus diesem Grund beauftragte der Landrat Anfang September die Heraldischen Gesellschaft „Schwarzer Löwe“ in Leipzig  und das Grafikstudio Eberhard Heinicker aus Geringswalde für den Landkreis Mittelsachsen einige Wappenentwürfe zu gestalten bzw. bei der Kreisverwaltung eingereichte Entwürfe auf ihre heraldische Qualität zu überprüfen. Die Wahl fiel auf diesen Verein bzw. auf das Grafikstudio, da beide über anerkannte heraldische Kompetenzen verfügen und  die Wappenentwürfe den heraldischen Grundsätzen entsprechen müssen, wenn sie später genehmigungsfähig sein sollen.

Die Auftragsvergabe war obendrein an die Bedingung geknüpft, dass die Wappenvorschläge sowohl die individuellen Besonderheiten der ehemaligen Landkreise berücksichtigen als auch Gemeinsamkeiten hervorheben sollten. Auch auf eine gute grafische Gestaltung der Wappen wurde Augenmerk gelegt.

Nach dem Kreistagsbeschluss wird eine Stellungnahme des Sächsischen Hauptstaatsarchivs Dresden zum Wappen eingeholt und im Anschluss erfolgt ein Antrag auf Genehmigung an die Landesdirektion. Dieses Verfahren dauert bis ca. Anfang August.

Kreisbrandmeister für den Landkreis Mittelsachsen bestellt

Marcel Milkau

In der Sitzung des Kreistages am 10. Juni 2009 wurde  Marcel Milkau zum  Kreisbrandmeister des Landkreises Mittelsachsen bestellt. Bis zur Kreisgebiets- und Funktionalreform hatte jeder Landkreis einen Kreisbrandmeister und entsprechende Stellvertreter. Nun vollzog der Kreistag gem. § 24 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katstrophenschutz im Freistaat Sachsen (SächsBRKG) die Bestellung des Kreisbrandmeisters für den Gesamtkreis Mittelsachsen.
Marcel Milkau ist Gemeindewehrleiter in der Stadt Lunzenau und Beamter im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst bei der Stadt Dresden.
Als Stellvertreter des Kreisbrandmeisters wurden Michael Bergt, Silvio Boenke, Norbert Fiedler, Steffen Kräher, Kay Müller, Steffen Schneider, Hans-Peter Schindler und Wolfgang Störr bestellt.
Zur Bestellung des Kreisbrandmeisters und seiner Stellvertreter erfolgte eine Anhörung der Gemeindewehrleiter der Feuerwehren im Landkreis Mittelsachsen.
Die Aufgaben des Kreisbrandmeisters sind im SächsBRKG geregelt. Demnach „…überprüft der Kreisbrandmeister Aufstellung, Ausrüstung, Leistungsstand und Einsatzbereitschaft der Feuerwehren. Er unterstützt die überörtliche Zusammenarbeit. Ihm können auch Aufgaben des Katastrophenschutzes übertragen werden.“ ( § 24 SächsBRKG).

Ehrenamtliche Behindertenbeauftragte vom Kreistag bestellt

Ilse Rose

Der Kreistag Mittelsachsen bestellte in seiner Sitzung am 10. Juni Ilse Rose zur ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten.

Grundlage für die Bestellung der ehrenamtlich tätigen Behindertenbeauftragten ist die Hauptsatzung des Landkreises Mittelsachsen. Diese regelt im Paragraph 11 Absatz 3 die Bestellung einer/s ehrenamtliche/n Behindertenbeauftragten zur Wahrung der Belange der im Landkreis lebenden Menschen mit Behinderung.

Ilse Rose: „Ziel meiner Aufgabe ist es, Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu verhindern bzw. zu beseitigen, die gleichberechtigte Teilhabe in unserer Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.“

Sie wird als Behindertenbeauftragte im Landkreis Mittelsachsen Ansprechpartnerin sein für Fragen, Probleme und Beschwerden Betroffener und deren Angehöriger.

 

 

Kreistag 25. März 2009 (Sondersitzung)

Bernhard-von-Cotta-Gymnasium

Foto: Bernhard-von-Cotta-Gymnasium

Kreisstraße 8255 in Penig

Der Kreistag beschloss in seiner Sondersitzung am 25. März über 70 Maßnahmen des Landkreises, die aus Mitteln des Konjunkturpakets II der Bundesregierung finanziert werden. Das Maßnahmenpaket umfasst ein Volumen in Höhe von rund 14,3 Millionen Euro. Davon fließen 5,8 Millionen Euro in Bildungseinrichtungen und 8,5 Millionen Euro in die Infrastruktur. Beispielsweise kann die Ausstattung für 80.000 Euro am Bernhard-von-Cotta-Gymnasium verbessert werden, die Musikschule Döbeln erhält eine energetische Sanierung für 384.000 Euro und in Penig wird die Kreisstraße 8255 für 384.000 Euro saniert.

Landrat Volker Uhlig unterstrich in der Sitzung die Chance für den Landkreis, seine Attraktivität zu steigern, mahnte aber auch den eigentlichen Zweck des Paketes im Hinblick auf die regionale Wirtschaftsförderung an:„Damit soll nicht allein unsere Infrastruktur verbessert, sondern die heimische Wirtschaft gestärkt werden.“ Insgesamt gelangen mit dem Konjunkturpaket II rund 40,9 Millionen Euro in den Landkreis, davon können die 61 Städte und Gemeinden 26,7 Millionen Euro investieren.

Am 8. April wird der Landkreis gemeinsam mit dem Kreisverband Mittelsachsen vom Sächsischen Städte- und Gemeindetag die Liste aller regionalen Konjunkturmaßnahmen abschließend beraten und im Anschluss daran an die Landesdirektion Chemnitz übergeben.

Kreistag 11. März 2009

Mittelsachsen stimmen am 7. Juni bei einem Bürgerentscheid über Kfz-Kennzeichen ab – Kreistag stellt Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens fest

Kreistag 11.03.2009

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 11. März die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zur Durchführung eines Bürgerentscheids zur Entscheidung über das künftige Kfz-Kennzeichen festgestellt. Zeitgleich mit den Kommunal- und Europawahlen können die Mittelsachsen über das Zeichen am 7. Juni abstimmen. Die Frage des Bürgerentscheids lautet: „Sind Sie für „MSN“ als Kfz-Kennzeichen für den neugebildeten Landkreis MittelSachseN?“. Der Bürgerentscheid ist dann gültig, wenn die Mehrheit der Wähler und mindestens ein Viertel der Wahlberechtigten für das Ansinnen der Bürgerinitiative Pro MSN“ stimmen. Diese hatte 39 513 gültige Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern gesammelt. Damit ist die gesetzliche Mindestforderung zur Durchführung eines Bürgerentscheids von zehn Prozent der Wahlberechtigten erreicht worden, denn am 29. Dezember 2008, dem Abgabedatum der Unterschriften durch „Pro MSN“, waren im Landkreis 284 831 Einwohnerinnen und Einwohner wahlberechtigt.

einheitliche Satzung über die Regelung der Schülerbeförderung und die Erstattung der notwendigen Beförderungskosten beschlossen

Schülerbeförderung

Der Kreistag Mittelsachsen hat am 11. März die neue und einheitliche Satzung über die Regelung der Schülerbeförderung und die Erstattung der notwendigen Beförderungskosten im Landkreis Mittelsachsen beschlossen und damit für diesen Bereich ein einheitliches Kreisrecht geschaffen.

Mit der Verwaltungs- und Kreisreform wurden die in den ehemaligen Landkreisen Döbeln, Freiberg und Mittweida geltenden Satzungen, welche den rechtlichen Rahmen zur Organisation, Durchführung und Finanzierung der Schülerbeförderung vorgaben vom Landkreis Mittelsachsen übernommen und gelten damit auch noch in diesem Schuljahr (2008/2009) weiter.

Zur Vorbereitung und Erarbeitung der harmonisierten Schülerbeförderungssatzung und der Schulnetzplanung wurde mit Beschluss des Kreistages vom Oktober 2008 ein Beratungsgremium installiert. Diesem gehören neben der Kreisverwaltung Vertreter der Kreistagsfraktionen, ein Vertreter des Sächsischen Städte- und Gemeindetages sowie Kreiseltern – und Schülervertreter an. „Das Ziel bestand darin, bei der Erstellung der neuen Satzung die bisherigen unterschiedlichen Satzungsregelungen so zu
harmonisieren, dass ein Optimum in allen Regelungen gewährleistet werden konnte“, so Jörg Höllmüller, Leiter der Abteilung Schulen, ÖPNV und Schülerbeförderung.

Die wichtigsten Regelungen der Satzung auf einen Blick:

Schulortprinzip
Die Satzungsregelungen gelten für den Schulbesuch an allen Schulen im Gebiet des Landkreises Mittelsachsen. Schülerinnen und Schülern aus Nachbarlandkreisen, aus Chemnitz oder aus Thüringen werden gleiche Rechte und Ansprüche wie im Kreis wohnhaften Schülern beim Schulbesuch im Landkreis Mittelsachsen gewährt.

Vorrang des öffentlichen Personennahverkehrs
Die Satzung baut auf der vorrangigen Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) auf, gefolgt vom vertragsgebundenen Schülerverkehr und letztlich der Benutzung privater Fahrzeuge.

Eigenanteilserhebung
Bei 20 Prozent Eigenanteil an den gegenwärtigen Gesamtkosten der Schülerbeförderung und altersabgestufter Staffelung ergeben sich folgende Eigenanteil-Beträge:                                                               

Grundschüler
Förderschüler Klasse 1 bis 4
Schüler an G-Schulen in der                         65,00 Euro/Schuljahr
Unterstufe
Förderschüler Klasse 5 bis 10  

Schüler an G-Schulen in Mittel-
bis Werkstufe                                           115,00 Euro/Schuljahr
Mittelschüler
Gymnasiasten Klasse 5 bis 10

Gymnasiasten Klasse 11 bis 12
anspruchsberechtigte Berufsschüler              135,00 Euro/Schuljahr

Erlass des Eigenanteils
Bei Bezug von Leistungen nach dem Zweiten und Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB XII), bei Bezug von Leistungen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz oder wenn die Eltern bzw. Sorgeberechtigten Bezieher von Kinderzuschlag nach §6 Bundeskindergeldgesetz sind. Als Nachweis ist der entsprechende Leistungsbescheid dem Antrag beizufügen. Diesbezügliche Anträge sollten zum Schuljahresbeginn eingereicht werden, da der Erlass nur ab dem Monat des Beantragungszeitpunktes gewährt wird.

Für das dritte und jedes weitere eigenanteilspflichtige Schulkind kann der Eigenanteil ebenfalls erlassen werden. Wichtig: Der Erlass wird nur auf Antrag und ebenfalls ab dem Zeitpunkt der Beantragung gewährt.

Mindestentfernungen
Für die Erstattung der notwendigen Beförderungskosten beträgt die Mindestentfernung- gemeint ist die kürzeste öffentliche Wegstrecke zwischen Wohnung und Schule - für Grund- und Förderschüler bis Klasse vier bzw. der Unterstufe zwei Kilometer. Für Schüler der Gymnasien, der Mittel- und Förderschulen der fünften bis zehnten Klasse bzw. der Mittel-, Ober- und Werkstufe sowie für alle Schüler an berufsbildenden Schulen beträgt die Mindestentfernung 3,5 Kilometer.

Zuständig für die Planung und Organisation der Schülerbeförderung im Landratsamt ist die Abteilung Schulen,  Öffentlicher Personen- und Nahverkehr  und  Schülerbeförderung

Hausanschrift:
Landratsamt Mittelsachsen                                    
Außenstelle Döbeln                                                
Straße des Friedens 9 a                                         
04720 Döbeln

Postanschrift:
Landratsamt Mittelsachsen                                    
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Tel.: 03431/741403
Fax: 03431/741150
E-Mail: schulen.oepnv@landkreis-mittelsachsen.de

Sitzungstermine Kreistag

  • 8. Dezember 2010
  • 22. September 2010  
  • 28. Juli 2010 (Sondersitzung)