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23.12.2009 - Erhöhung des Kindergeldes und des Unterhaltsvorschusses geplant

Landkreis Mittelsachsen

Das Bundeskabinett hat als Maßnahmen im sogenannten Wachstumsbeschleunigungsgesetz beschlossen, dass das Kindergeld und der Unterhaltsvorschuss ab dem 1. Januar 2010 angehoben werden.

Das Kindergeld soll hiernach – vorbehaltlich der Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates – für jedes Kind um 20 Euro angehoben werden. Eltern sollen ab Januar 2010 für das erste und zweite Kind je 184 Euro, für das dritte Kind 190 Euro und für das vierte und weitere Kinder 215 Euro erhalten. Alleinerziehende, die einen Unterhaltsvorschuss beziehen, sollen für Kinder im Alter von bis zu fünf Jahren 133 Euro und für Kinder von sechs bis elf Jahren 180 Euro bekommen. Änderungen beim Kindergeld sowie bei Unterhaltsvorschussleistungen nach dem UVG stellen Einkommensänderungen und damit Änderungen in den wirtschaftlichen Verhältnissen dar, welche sich auf die Höhe des Leistungsanspruches zum Arbeitslosengeld II auswirken.

Das Landratsamt Mittelsachsen, Amt für Arbeit und Beschäftigungsförderung Döbeln, informiert, dass für den Fall des planmäßigen Inkrafttretens des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes (Unterschrift Bundespräsident und Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt) eine Anpassung der Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 2. Buch – Arbeitslosengeld II zum 1. Januar 2010 zu erwarten ist.