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Aktuelle Meldungen

05.05.2010 - Breitbandversorgung im ländlichen Raum - Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren


<p>Der Landkreis Mittelsachsen beabsichtigt, die Verf&uuml;gbarkeit von zuverl&auml;ssiger und hochwertiger Breitbandtechnologie zu vertretbaren Preisen in allen unterversorgten Ortsteilen herstellen zu lassen.</p>

Der Landkreis Mittelsachsen hat dazu ein nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren im Mittelsachsenkurier vom 5. Mai 2010 veröffentlicht.

Dabei handelt es sich nicht um eine Vorinformation im Sinne des Vergaberechtes. Der Landkreis Mittelsachsen behält sich eine Entscheidung über die anschließende Durchführung eines Vergabeverfahrens sowie den Abschluss von Verträgen vor. Im Zuge dieses nichtförmlichen Interessenbekundungsverfahrens prüft der Landkreis Mittelsachsen unter anderem, ob unter den Marktteilnehmern die Absicht besteht, zum jetzigen Zeitpunkt oder in den folgenden 36 Monaten im Landkreis Mittelsachsen nach ILE-Gebietskulisse oder einzelnen Städten, Gemeinden oder Ortsteilen des Landkreises die Bereitstellung von Breitbanddiensten zu den geforderten Qualitäten zu vertretbaren Preisen ohne öffentliche Fördermittel vorzunehmen oder Planungsabsichten hierzu kundzutun bzw. ob von den am Markt agierenden Anbietern (z.B. Satellitenbetreiber), die aufgrund ihrer Technologie keine Leerrohre nutzen können, nachgewiesen wird, dass sie technisch in der Lage sind, eine verlässliche Breitbandabdeckung für den gesamten ermittelten Bedarf im Landkreis Mittelsachsen nach ILE-Gebietskulisse oder einzelnen Städten, Gemeinden oder Ortsteilen des Landkreises bereitzustellen, ihnen jedoch die finanziellen Mittel dafür fehlen.