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Stadtansicht Döbeln

Referat Brandschutz, Rettungsdienst, Katastrophenschutz

Leiter: Steffen Kräher (Referatsleiter)
Standort: Hauptstandort Freiberg
Frauensteiner Str. 43
09599 Freiberg

Zentrale Anschrift:
Landratsamt Mittelsachsen
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg
Telefon: 03731 799-3500
Fax: 03731 799-3815
E-Mail: brand.katschutz@landkreis-mittelsachsen.de

Aufgaben:

  • Beratung und Unterstützung der kreisangehörigen Gemeinden bei der Erfüllung der Aufgaben im örtlichen Brandschutz
  • Vergabe von Fördermitteln auf der Grundlage der Förderrichtlinie Feuerwehrwesen des Freistaates Sachsen
  • Unterstützung der Durchführung von Brandverhütungsschauen 
  • Organisation der Kreisausbildung 
  • Einrichtung und Betrieb eines Feuerwehrtechnischen Zentrums
  • Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransportes (Zuständigkeit beschränkt auf das Gebiet der ehemaligen Landkreise Freiberg und Mittweida; Gebiet des ehemaligen Landkreises Döbeln befindet sich in Trägerschaft des Rettungszweckverbandes der Versorgungsbereiche Landkreis Leipzig und Region Döbeln [Landkreis Mittelsachsen] mit Sitz in Grimma)             
  • Betrieb und Unterhaltung einer Leitstelle für Feuerwehr und Rettungsdienst
  • Bildung von Führungseinrichtungen für den Katastrophenschutz in der Behörde und für den Einsatzort 
  • Vorbereitung der Bekämpfung von Katastrophen

 

 

Kreisbrandmeister

Leiter: Marcel Milkau
Ansprechpartner: Gerald Nepp
Standort: Landratsamt Mittelsachsen
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Zentrale Anschrift:
Landratsamt Mittelsachsen
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg
Telefon: 03731 799-3499
Fax: 03731 799-3250 (zentrales Fax)
E-Mail: marcel.milkau@landkreis-mittelsachsen.de

Aufgaben:
Der Kreisbrandmeister „…überprüft Aufstellung, Ausrüstung, Leistungsstand und Einsatzbereitschaft der Feuerwehren. Er unterstützt die überörtliche Zusammenarbeit. Ihm können auch Aufgaben des Katastrophenschutzes übertragen werden.“ (§ 24 SächsBRKG)

Wichtig: Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Kommunikationsmittel (E-Mail) Verfahrensanträge oder Schriftsätze nur rechtswirksam unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen eingereicht werden können. Des Weiteren können auf diesem Weg Verwaltungsakte oder Entscheidungen von Gerichten nicht wirksam bekannt gegeben bzw. zugestellt werden. Sollte Ihre Nachricht Entsprechendes beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich.

Probealarmierungszeiten der Sirenen

Ausführliche Informationen sowie das Merkblatt über Sirenensignale im Freistaat Sachsen nachfolgend:

Gemeindeübergreifende Ausbildung der Feuerwehren in Mittelsachsen